Wer kann sich mit dieser Krankenversicherung versichern?
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Die Incoming-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Ausländer, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland,
Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten zu Besuchsreisen aufhalten.
Incoming-Krankenversicherung & 24h-Notfall-Assistance
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Wenn Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in einem Gastland
z.B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u.a. die Kosten einer medizinisch notwendigen
ambulanten oder stationären Heilbehandlung und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden
Krankheiten oder Unfallverletzungen im Gastland erstattet sowie auch Bestattungs- /Überführungskosten im Todesfall.
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Wenn Sie während Ihrer Reise Hilfe benötigen, erbringt die
24h-Notfall-Assistance durch die Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen während der Reise z.B. bei Krankheit,
Unfall, Verlust von Dokumenten, etc. und erstattet auch Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Die Telefonnummer der
Notrufzentrale entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung.
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In diesen Fällen leistet der Versicherer nicht:
- Nicht versichert in der
Krankenversicherung für ausländische Besucher sind z.B. Heilbehandlungen, die ein Anlass für den versicherten Aufenthalt im Gastland waren und
Wahlleistungen wie z.B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlungen.
- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch Vorsatz
herbeigeführt wurde.
- Nicht versichert sind z.B. psychische Erkrankungen.
Mehr Informationen zu den Leistungen dieser
Besucher- Krankenversicherung für Ausländer finden Sie
in den Versicherungsbedingungen.
Nach Auskunft des Auswärtigen Amts Deutschlands mit Stand 2023
sind folgende Staaten Vollmitglieder des Schengen-Raums.
Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (kein Mitglied der Europäischen Union), Italien,
Kroatien, Lettland,
Liechtenstein (kein EU-Mitglied), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (kein EU-Mitglied), Österreich, Polen,
Portugal, Schweden, Schweiz (kein EU-Mitglied), Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. |
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Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Helvetia Versicherungs AG, Frankfurt/M.
Wie lang ist die maximal versicherbare Aufenthaltsdauer?
Der maximal versicherbare Aufenthalt beträgt 42 Tage.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Es besteht ein Selbstbehalt im Schadenfall von 100 Euro.
Gibt es eine Mindestprämie?
Durch den Mindestaufenthalt von 5 Tagen ergibt sich eine Mindestprämie von 7 bzw. 14,00 Euro.
Wie lang ist die Abschlussfrist?
Dieser Besucher Krankenschutz muss vor der Einreise in das Gastland abgeschlossen werden.
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Es gibt keine Altersbegrenzung
bei dieser Incoming-Versicherung.
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So erhalten Sie die Versicherungsunterlagen:
Sofort nach dem Online-Abschluß der Krankenversicherung erhalten Sie die Dokumente per E-Mail.
Zahlungsmöglichkeit:
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug von deutschen Girokonten,
mit Paypal und mit Kreditkarte möglich.
Die Produktinformationen und Versicherungsbedingungen der MDT für Sie zum Nachlesen:
Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für diese
Krankenversicherung für ausländische Besucher
Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung
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