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Schengen Visum Krankenversicherung ausländische Besucher

 

Krankenversicherung für Besucher aus dem Ausland zu Gast in Deutschland

 Reisekrankenschutz für ausländische Gäste in Deutschland Krankenversicherung für Kurzaufenthalte in Deutschland und allen Staaten der EU, die das Schengen Abkommen unterzeichnet haben.

Besucher-Krankenversicherung bis 42 Tage.
Versicherungsanbieter MDT Travel
 

Die Krankenversicherung für ausländische Besucher hier online beantragen

Wer kann sich mit dieser Krankenversicherung versichern?

  • Die Incoming-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Ausländer, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten zu Besuchsreisen aufhalten.

Incoming-Krankenversicherung & 24h-Notfall-Assistance

  • Wenn Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in einem Gastland z.B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u.a. die Kosten einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen im Gastland erstattet sowie auch Bestattungs- /Überführungskosten im Todesfall.
     
  • Wenn Sie während Ihrer Reise Hilfe benötigen, erbringt die 24h-Notfall-Assistance durch die Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen während der Reise z.B. bei Krankheit, Unfall, Verlust von Dokumenten, etc. und erstattet auch Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Die Telefonnummer der Notrufzentrale entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung.
     

In diesen Fällen leistet der Versicherer nicht:

  • Nicht versichert in der Krankenversicherung für ausländische Besucher sind z.B. Heilbehandlungen, die ein Anlass für den versicherten Aufenthalt im Gastland waren und Wahlleistungen wie z.B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlungen.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt wurde.
  • Nicht versichert sind z.B. psychische Erkrankungen.

Mehr Informationen zu den Leistungen dieser Besucher- Krankenversicherung für Ausländer finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
 

Nach Auskunft des Auswärtigen Amts Deutschlands mit Stand 2023 sind folgende Staaten Vollmitglieder des Schengen-Raums.

Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (kein Mitglied der Europäischen Union), Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein (kein EU-Mitglied), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (kein EU-Mitglied), Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz (kein EU-Mitglied), Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Das kostet die Schengen-Visum Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland:

Beitragstabelle Incoming Krankenversicherung
Quelle: MDT Travel Underwriting

Schengen-Visum Krankenversicherung
für ausländische Besucher
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Versicherungsanbieter MDT Travel
 

Wichtige Hinweise für den Online-Kauf der Krankenversicherung für ausländische Besucher:

Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Helvetia Versicherungs AG, Frankfurt/M.

Wie lang ist die maximal versicherbare Aufenthaltsdauer?
Der maximal versicherbare Aufenthalt beträgt 42 Tage.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Es besteht ein Selbstbehalt im Schadenfall von 100 Euro.

Gibt es eine Mindestprämie?
Durch den Mindestaufenthalt von 5 Tagen ergibt sich eine Mindestprämie von 7 bzw. 14,00 Euro.

Wie lang ist die Abschlussfrist?
Dieser Besucher Krankenschutz
muss vor der Einreise in das Gastland abgeschlossen werden.

Gibt es eine Altersbegrenzung?
Es gibt keine Altersbegrenzung
bei dieser Incoming-Versicherung.
 

So erhalten Sie die Versicherungsunterlagen:
Sofort nach dem Online-Abschluß der Krankenversicherung erhalten Sie die Dokumente per E-Mail.

Zahlungsmöglichkeit:
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug von deutschen Girokonten, mit Paypal und mit Kreditkarte möglich.

Die Produktinformationen und Versicherungsbedingungen der MDT für Sie zum Nachlesen:

Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für diese  Krankenversicherung für ausländische Besucher

Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung

 

 

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