Home | Impressum | Datenschutz

Incoming-Reisekranken­versicherung

Die Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland hier kaufen.

Reisekrankenschutz für ausländische Gäste, Besucher, Studenten und Aupair

Incoming Besucher-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte bis 42 Tage in Deutschland und allen Staaten der EU, die das Schengen Abkommen unterzeichnet haben.
Versicherungsanbieter MDT Travel
 

Die Incoming-Reisekrankenversicherung
hier online abschließen

Wer kann sich mit dieser Incoming-Krankenversicherung versichern?

  • Die Incoming Versicherung bietet Versicherungsschutz für Ausländer, die zu Besuchsreisen sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten aufhalten.

Incoming-Krankenversicherung & 24h-Notfall-Assistance

  • Wenn Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in einem Gastland z.B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u.a. die Kosten einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen im Gastland erstattet sowie auch Bestattungs- /Überführungskosten im Todesfall.
     

  • Wenn Sie während Ihrer Reise Hilfe benötigen, erbringt die 24h-Notfall-Assistance durch die Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen während der Reise z.B. bei Krankheit, Unfall, Verlust von Dokumenten, etc. und erstattet auch Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Die Telefonnummer der Notrufzentrale entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung.

In diesen Fällen leistet der Versicherer nicht:

  • Nicht versichert in der Incoming-Krankenversicherung und der 24-h-Notfall Assistance sind z.B. Heilbehandlungen, die ein Anlass für den versicherten Aufenthalt im Gastland waren und Wahlleistungen wie z.B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlungen.

  • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt wurde.

  • Nicht versichert sind z.B. psychische Erkrankungen.

Incoming Reisekrankenversicherung für Besucher aus dem Ausland

 

Nach Auskunft des Auswärtigen Amts Deutschlands mit Stand 2023 sind folgende Staaten Vollmitglieder des Schengen-Raums.

Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (kein Mitglied der Europäischen Union), Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein (kein EU-Mitglied), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (kein EU-Mitglied), Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz (kein EU-Mitglied), Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.


Mehr Informationen zu den Leistungen dieser Ausländer-Krankenversicherung für ausländische Besucher finden Sie in den Versicherungsbedingungen auf dieser Seite.

Das kostet die Incoming-Reisekrankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland:

Beitragstabelle Incoming Krankenschutz
Quelle: MDT Travel Underwriting

Warum ist die Incoming-Krankenversicherung für Ausländer so wichtig?

Für ausländische Gäste oder Besucher mit Visumspflicht ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums. Ohne Incoming-Reisekrankenversicherung bekommt der Antragsteller kein Visum und kann demzufolge die BRD oder EU nicht besuchen. Der Incoming-Krankenschutz für Ausländer soll ausländische Gäste und Touristen vor finanziellen Risiken schützen, die bei einem Krankenhausaufenthalt oder Arztbesuch im Gastland entstehen können.

Die Reisekrankenversicherung kann sowohl vom ausländischen Gast als auch vom Gastgeber in Deutschland für seinen Besucher selbst abgeschlossen werden.

Die Incoming-Reisekrankenversicherung im Zusammenhang mit einer Verpflichtungserklärung

Gastgeber, die für ihren ausländischen Gast eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben, benötigen hier unbedingt den Nachweis über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz haften Gastgeber für die Kosten, die durch den von ihm eingeladenen ausländischen Gast in Deutschland den öffentlichen Haushalten verursacht werden könnten. Die Verpflichtungserklärung erhalten Gastgeber bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Ist der Eingeladene nicht in der Lage, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich damit als Gastgeber verpflichten, für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Dies gilt insbesondere für eine eventuelle Rückführung ins Heimatland und einer eventuellen Krankenbehandlung.

Incoming-Reisekrankenversicherung für Gäste ohne Visumspflicht

Für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland, die kein Visum für ihre Einreise nach Deutschland benötigen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ebenso empfehlenswert, wie für Gäste mit Visumspflicht. So sichern sich die ausländischen Gäste gegen die hohen Kosten ab, die im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit entstehen könnten. Diese Kosten müssen immer erst aus eigener Tasche bezahlt werden und liegen eventuell weit über dem finanziellen Budget des Reisenden.

Dabei können für einem Krankenhausaufenthalt mit Rücktransport ins Heimatland, schon mehrere tausend Euro Kosten entstehen. Wer keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss alle entstandenen Kosten für einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt vor Ort bezahlen.

Ist der ausländische Gast jedoch über eine Reisekrankenversicherung abgesichert, entstehen ihm keine Kosten und er muss weder beim Arztbesuch noch im Krankenhaus vor Ort selbst bezahlen. Die Kosten werden über Behandlungsscheine direkt abgerechnet. So kann der Ausländer seinen Aufenthalt in Deutschland oder der EU unbeschwert genießen und sich im Krankheitsfall auf den Service der Incoming Reisekrankenversicherung verlassen. 

 

Versicherungsanbieter MDT Travel

Wichtige Hinweise für den Online-Kauf der Incoming-Reisekrankenversicherung:

Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Helvetia Versicherungs AG, Frankfurt/M.

Wie lang ist die maximal versicherbare Aufenthaltsdauer?
Der maximal versicherbare Aufenthalt beträgt 42 Tage.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Es besteht ein Selbstbehalt im Schadenfall von 100 Euro.

Gibt es eine Mindestprämie?
Durch den Mindestaufenthalt von 5 Tagen ergibt sich eine Mindestprämie von 7 bzw. 14 Euro.

Wie lang ist die Abschlussfrist?
Die Incoming-Krankenversicherung muss vor der Einreise in das Gastland abgeschlossen werden.

Gibt es eine Altersbegrenzung?
Es gibt keine Altersbegrenzung
bei dieser Incoming-Versicherung.

So erhalten Sie die Versicherungsunterlagen:
Sofort nach dem Online-Abschluß der Versicherung erhalten Sie die Dokumente per E-Mail.

Zahlungsmöglichkeit:
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug von deutschen Girokonten, mit PayPal und mit Kreditkarte möglich.

Die Produktinformationen und Versicherungsbedingungen der MDT für Sie zum Nachlesen:

Produkt- und Verbraucherinformationen (IPID) für diese  Incoming-Reisekrankenversicherung

Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung

 

 

Weitere Reiseversicherungen:

Care Visa Protect Krankenschutz für Schengen Visum
Care Economy Krankenschutz für ausländische Besucher
Incoming Studenten Kranken-versicherung für ausländische Studenten
Die günstige Jahresreiseversicherung für Ihre Urlaubsreisen weltweit
Krankenversicherung für Studenten im Ausland
Günstige Auslandsreise-Jahres-Krankenpolice
Reisekrankenschutz für Auslandsaufenthalt als AuPair
Auslandsreise-Krankenversicherung für Auswanderer und Expatriates

Reiseversicherungen anderer Anbieter

 


Linktipps powered by T.I.M.
Travel Insurance Marketing